Berlin/Bonn-Gesetz zukunftsfest machen

Nach dem 1991 getroffenen Hauptstadtbeschluss und dem damit verbundenen Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin wurde der Stadt Bonn im Jahr 1994 im so genannten Berlin/Bonn-Gesetz der Erhalt des Politikstandortes sowie die dauerhafte Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten dergestalt zugesichert, dass „insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“ (§ 4 Abs. 4 Berlin/Bonn-Gesetz). Bedauerlicherweise sieht die Realität jedoch seit Jahren anders aus. Es wanderten und wandern auch heute noch mehr und mehr Arbeitsplätze vom Rhein an die Spree. Diese schleichende Aushöhlung der damals gegebenen Zusagen ist ein Rechtsbruch und muss als solcher in aller Deutlichkeit benannt werden.

Ein Komplettumzug betrifft über 30.000 Arbeitsplätze in Bonn und der Region. Darüber hinaus hat sich eine geraume Anzahl von Institutionen gerade aufgrund der Nähe zur Bundespolitik in der Bundesstadt niedergelassen und auch die Teilungskosten haben einen historischen Tiefstand erreicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Die Arbeitsteilung an mehreren Standorten der Bundesregierung ist auch Ausdruck dieses politischen Geistes und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Dass in der digitalen Welt des 21. Jahrhunderts, ein Arbeiten über mehrere Standorte ohne Effizienzverluste möglich ist, beweisen global tätige Konzerne wie DHL/Post. Die JU Bonn bekennt sich daher ausdrücklich zur Dauerhaftigkeit dieser historisch begründeten Zweiteilung des Regierungssitzes in die Bundeshauptstadt Berlin und die Bundesstadt Bonn. Eine grundsätzliche Infragestellung der bestehenden gesetzlichen Regelung lehnt die JU Bonn strikt ab. Bonn muss neben Berlin das zweite politische Zentrum in der Bundesrepublik bleiben!

In Anbetracht der geschilderten Entwicklungen muss jedoch eine verlässliche Zukunftslösung gefunden werden, wozu sich der im Koalitionsvertrag von CDU-CSU-SPD angedachte „Bonn-Vertrag“ als vertragliche Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz anbietet. Die JU begrüßt in diesem Zusammenhang das von der Region neu geschaffene Bonn-Berlin-Büro und fordert eine finanzielle und personelle Ausstattung, die seiner bedeutsamen Aufgabe gerecht wird. Auch weiterhin ist daneben ein geschlossenes Auftreten der beteiligten Akteure der Region zwingend erforderlich. Ziel des Bonn-Vertrags muss es sein, die schon vorhandenen Kompetenzcluster der Bundesstadt weiter zu stärken und die Arbeit möglichst effizient zu gestalten. Eine inhaltlich sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den beiden Standorten ist dabei ebenso notwendig wie eine konsequente Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung.

 

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