„Bonn.Bleibt.Laut!“: Freizeit und Nachtleben
Als große Studentenstadt würde Bonn von einem vielfältigen und ansprechenden Nachtleben profitieren. Die JU Bonn steht daher weiterhin zu ihrer Forderung „Bonn.Bleibt.Laut!“. Durch die geografische Nähe zu anderen Städten wie Köln oder Düsseldorf existiert jedoch ein gewisser Konkurrenzkampf, der häufig zu Ungunsten Bonns ausfällt. Es müssen daher die Grundlagen geschaffen werden, sodass sich Bonn mit seinem Nachtleben behaupten kann. Hierzu tragen unterschiedliche Aspekte bei, die auch im Rahmen dieser Leitlinien angesprochen sind, so etwa die Problematik des Lärmschutzes. Dazu zählt auch, weiterhin Außengastronomie zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung muss bei überzogenen Beschwerden hart bleiben und nicht vor juristischen Drohungen einknicken.
Zusätzlich ist über neue attraktive Orte nachzudenken, an denen Clubs oder Kneipen zu einem lebendigeren Bonner Nachtleben beitragen könnten. Zudem ist es wichtig, dass junge Menschen auch zu späterer Stunde die Möglichkeit haben, sicher, günstig und schnell nach Hause zu kommen. Aus diesem Grunde setzen wir uns für eine regelmäßige Evaluierung der existierenden Nachtbusverbindung sowie einen Ausbau des Streckennetzes und der Frequentierung ein.
In Zusammenhang mit einem lebendigen und attraktiven Nachtleben dürfen auch jüngere Bonner nicht vergessen werden. So müssen U-18 Abendangebote geschaffen werden, um auch minderjährigen Jugendlichen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine attraktive Abendgestaltung zu ermöglichen.
Das „Green Juice“ Festival (ca. 5.000 Besucher) bietet zwar ein ansehnliches Programm, ist jedoch aufgrund seiner Platzierung in einem Wohngebiet von der weiteren Entwicklung her begrenzt. Wir fordern daher, dass gerade auch größere Formate wie „Panama“, „Jeck im Sunnesching“ oder der „Kunst!Rasen“ von städtischer Seite aus eine angemessene Unterstützung finden.
Die Jugendkultur muss verstärkt gefördert werden. Im öffentlichen Raum muss in der Beethovenstadt vor allem Nachwuchstalenten eine Möglichkeit gegeben werden, sich ohne hohen bürokratischen Aufwand zu präsentieren. Bühnen wie am „Alten Zoll" beispielsweise für „Silent Partys“ oder an weiteren, auch untypischen Orten wie bei „JazzTube" müssen freigegeben werden.
Zu Kulturveranstaltungen gehört es, dass sie nicht zwangsläufig um 22:00 Uhr beendet werden müssen. Gerade in einer Großstadt wie Bonn gehört es zum Image als lebenswerte Stadt, dass Musik an öffentlichen Plätzen nicht nur an wenigen Tagen im Jahr präsent ist. Klagedrohungen Einzelner dürfen nicht weiter dazu führen, dass Formate wie die Klangwelle aus Bonn verschwinden. Die städtische Verwaltung muss hier die Möglichkeiten, die das Landesimmissionsschutzgesetz und die Freizeitrichtlinie NRW bereits jetzt enthalten, ausschöpfen.