Bürgerinteressen ernst nehmen, ohne Fortschritt zu verhindern

Die Bundesstadt Bonn bietet ihren Bürgern mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung unterschiedliche Mitwirkungs- und Informationsmöglichkeiten. Von der Bürgerberatung bis hin zum Bürgerentscheid können die Bonner die Geschicke unserer Stadt mitbestimmen. Die JU Bonn begrüßt diese Möglichkeiten im Grundsatz, sieht jedoch vor allem die Notwendigkeit zu Verbesserungen. In der Vergangenheit hat sich leider zu oft gezeigt, dass die Bürgerbeteiligung das Potential birgt, Fortschritt zu verhindern und die Entwicklung unserer Stadt um Jahre zurückzuwerfen. Bürgerbeteiligung muss zu einem passenden Zeitpunkt und in geeigneter Form stattfinden.

Erster Grundsatz muss sein, dass wir ein System der repräsentativen Demokratie haben und Entscheidungen von gewählten Mandatsträgern zu treffen sind. Direkte Bürgerbeteiligung an einer Entscheidung darf immer nur eine Ergänzung oder Ausnahme sein. Absurde Formen der Bürgerbeteiligung, wie sie sich nun etwa bei der Frage der künftigen Bonner Bäderlandschaft oder zur Zukunft der Oper andeuten, lehnen wir entschieden ab. Eine Gruppe ausgewählter Bürger, die für unsere Stadt wesentliche Entscheidungen treffen soll, haben wir bereits: Dies sind die Stadt- und Bezirksverordneten! Eine willkürliche Auslosung von 100 Personen, die anschließend die Geschicke unserer Stadt lenken, ist keinesfalls zielführend. Durch die jüngsten Entwicklungen befinden wir uns zudem in einem Zustand, dass zukunftsweisende Entscheidungen aufgrund einer antizipiert mehrheitsfähigen Minderheit nicht getroffen oder verschoben werden. Proteste einzelner Bewegungen dürfen jedoch keinesfalls zum Stillstand der Stadtentwicklung führen. Die Stadt, Unternehmer und vor allem auch die Bürger selbst müssen sich auf getroffene politische Entscheidungen im Regelfall verlassen können.

Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Bonn aus dem Jahr 2014 verlangen eine „kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien und der Beteiligungspraxis“ vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen. Eine Evaluierung aller Formen der Bürgerbeteiligung begrüßen wir ausdrücklich. Dabei darf es jedoch nicht nur um einzelne Maßnahmen gehen. Eine ergebnisoffene Gesamtevaluation aller Formen der Bürgerbeteiligung ist nach den Kommunalwahlen 2020 zwingend notwendig.

Die JU Bonn setzt sich in diesem Zusammenhang beispielsweise auch für eine Änderung der Kreis- und Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein, was seit 2018 auch Beschlusslage der JU NRW ist. Ziel einer solchen Änderung ist es, die Hürden eines Bürgerbegehrens zu erhöhen und zeitgleich die Bindungskraft eines erfolgreichen Bürgerentscheids auszuweiten. Eine höhere demokratische Legitimation wäre die Folge und die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen steigt.

 

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